Betriebliches Eingliederungmanagement (BEM)
Von der Pflicht zur Kür!
Zweck des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, den Ursachen von Arbeitsunfähigkeitszeiten einer oder eines Beschäftigten nachzugehen und nach Möglichkeiten zu suchen, künftig Arbeitsunfähigkeitszeiten zu vermeiden oder zumindest zu verringern.
Arbeitnehmersicht
An der Schnittstelle zwischen Ihrer Erkrankung und Ihrem Arbeitsplatz:
Damit die Rückkehr an den Arbeitsplatz gelingt und Sie diesen ausfüllen können, ohne sich und Ihre Gesundheit zu überfordern.

Arbeitgebersicht
BEM ist nicht nur gesetzlich verpflichtend sondern auch mehr als sinnvoll.
Gerne beraten wir Sie zu den rechtlichen Vorschriften und unterstützen bei der richtigen Organisation bis ins Detail - damit die Pflicht zur Kür wird!
Vom Betrieblichen Eingliederungsmanagement profitieren nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Arbeitgeber. Gesunde, motivierte und gut qualifizierte Beschäftigte stellen eine wesentliche Ressource eines Unternehmens dar. Sie erzielen bessere Arbeitsergebnisse und steigern damit den Profit.
Durch das Betriebliche Eingliederungsmanagement werden auf Dauer längere Ausfälle durch Arbeitsunfähigkeit vermieden und die damit verbundenen Kosten (z.B. Einstellung und Einarbeitung von Ersatzkräften) verringert. Zudem bleiben dem Unternehmen das Wissen, die Fähigkeiten und Fertigkeiten des/der Mitarbeiter:in erhalten.
